Meine Bank ist schlechter versichert als mein Auto

Mit drei Millionen Euro, freiwillig oft mit zehn und mehr Millionen, ist jeder Autofahrer gegen Gefahren versichert, die von seinem KFZ ausgehen. Banken haften für ihre Online-Banking-Systeme nicht mal mit einem Bruchteil, wenn überhaupt…

Die Auto-Haftpflicht kann auch schlagend werden, wenn den Halter keine Schuld an einem Unfall trifft. Die Betriebsgefahr alleine – also die bloße Existenz im Straßenverkehr – kann manchmal schon reichen.1)

Anderes Thema: Online-Banking

Im Zahlungsverkehr geht’s zwar nicht unmittelbar um Leib und Leben, aber es kann auch so einiges schief gehen, ohne dass die Bank ursächlich ein Verschulden treffen muss. Vielleicht war ein Hacker auch einfach mal nur zu gut.

Man darf davon ausgehen, dass für einen solchen Fall ähnliche Vorkehrungen getroffen wurden, wie beim Auto. Denn auch hier birgt das bloße Zur-Verfügung-Stellen eines technischen Systems ein erhebliches Betriebsrisiko in sich. Und natürlich geht’s bei Banken recht schnell um ganz andere Summen, wie wir nicht erst seit jüngster Vergangenheit wissen.

Also raten wir mal

Wie hoch wird hier die Haftung sein? Fünf Millionen? Zehn Millionen? 50…?

Weit gefehlt. Gerade mal zwei Millionen sind’s bei meiner Sparkasse.2) Okay, für mein Konto sollte das gerade reichen. Dummerweise ist das aber die maximale Gesamthaftungssumme für alle Geschädigten. Der einzelne Kunde wird bis maximal 20.000 EUR entschädigt. Und: „Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.“

Wer bietet weniger?

Und da hab ich’s noch gut erwischt. Bei der Raiffeisenbank Salzburg3) und der Volksbank4) (die ihre AGB schön voneinander abgeschrieben haben) sind’s gerade mal läppische 100.000 Euro für den Gesamtschaden und 5.000 pro Konto. Aber auch nur, wenn der Schaden nicht „durch einen Dritten“ verursacht wurde. Geht man hier also bei bankfremden Hackern generell leer aus?

Immer noch zuviel?

Den absoluten Vogel schießt aber die Hypo OÖ ab. Bei der kriegt man ganz unmissverständlich5) genau 0 (in Worten: Null) Euro, wenn ein Hacker das Konto leer räumt. Lapidar heißt es dort: „Für den […] aus – auch rechtswidrigen – Eingriffen […] entstehenden Schaden haftet die Bank nicht“.

Und um dem die Krone aufzusetzen, schließt sie gleich auch noch bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung aus. Fahrlässigkeit auf Seiten der Bank, versteht sich.

Selber schuld

Und soll jetzt keiner sagen, der Eintritt eines solchen Schadens sei eh total unwahrscheinlich. Warum wird er dann in den Bedingungen auf den Euro genau abgehandelt? Und warum werden dann nicht einfach viel höhere Haftungssummen angeboten, wenn die Banken eh in ihre Systeme vertrauen?

Echt, ein bissi blöd sind wir schon alle miteinand, dass wir uns das bieten lassen.

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  1. Wenn zB das geparkte Auto abbrennt und dabei den LKW nebenan mit anzündet. [↑]
  2. Sparkasse
    6) Haftung des Kunden: […] Haftet das Kreditinstitut für Schäden, die einem Kunden durch einen Fehler in Einrichtungen des Kreditinstitutes zur automatisierten Datenverarbeitung verursacht wurden, ohne dass ein vom Kreditinstitut zu vertretendes Verschulden vorliegt, [sprich: die Bank hat nach dem Stand der Technik nichts falsch gemacht, aber am Konto fehlt jetzt trotzdem Geld] so ist diese Haftung pro schädigendem Ereignis gegenüber jedem einzelnen Kunden zu höchstens EUR 20.000 und überdies insgesamt gegenüber allen Kunden auf höchstens EUR 2.000.000 beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig. (Quelle) [↑]
  3. Raiffeisenbank Salzburg
    9. Haftung der Raiffeisenbank: Sollte die Raiffeisenbank für Schäden haften, die durch einen Fehler in den Einrichtungen der Raiffeisenbank zur automatisierten Datenverarbeitung verursacht wurden, ohne dass ein von der Raiffeisenbank zu vertretendes Verschulden vorläge, so ist diese Haftung pro schädigendem Ereignis und geschädigtem Kontoinhaber auf EUR 5.000,00 und überdies insgesamt gegenüber allen Kunden auf höchstens EUR 100.000,00 begrenzt. Die Raiffeisenbank trifft jedenfalls keine Haftung, wenn der Schaden durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einen Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Mittel der automationsunterstützten Datenverarbeitung der Raiffeisenbank beruht. (Quelle) [↑]
  4. Volksbank
    Haftung: […] Sollte die Bank für Schäden haften, die durch einen Fehler in ihren Einrichtungen zur automatisierten Datenverarbeitung verursacht wurden, ohne dass ein von ihr zu vertretendes Verschulden vorliegt, so ist diese Haftung pro schädigendem Ereignis und geschädigtem Kontoinhaber auf EUR 5.000,00 und überdies insgesamt gegenüber allen Kunden auf höchstens EUR 100.000,00 begrenzt. Die Bank trifft jedoch keinesfalls eine Haftung, wenn der Schaden durch einen Dritten oder durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Mittel ihrer automationsunterstützten Datenverarbeitung beruht. (Quelle) [↑]
  5. Hypo OÖ
    11. Haftung: […] Für den […] aus – auch rechtswidrigen – Eingriffen in technische Einrichtungen der Bank oder ins übrige System entstehenden Schaden haftet die Bank nicht, es sei denn, sie hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, und dann nur in dem Maße, in dem sie im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. (Quelle) [↑]

1 Kommentar

  1. 1
    Ruben sagt:

    Tja, viele der Banken sind halt der Meinung, dass man das nicht braucht. Allerdings werden wir jetzt ganz schnell eines besseren belehrt. Ich finde es extrem schlimm, dass der Staat hier nicht einfach einen Riegel vorschiebt. Man könnte die Summe doch auch vom Staat vorgeben lassen. Zumindest den Mindestsatz. Denn wenn ich mein Auto schon versichern muss zu einer Summe, die deutlich darüber liegt, dann kann ich das von einer Bank doch erst recht verlangen oder sehe ich das falsch? Also ich fine schon, dass das eine Frechheit ist.

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