Geheime Schüssel-Mail zum Homo-Pakt

Das ÖVP-Leck, durch das die berüchtigten Strasser-E-Mails nach außen gesickert sind, ist scheinbar immer noch nicht ganz dicht. Jetzt wurde erneut eine interne E-Mail öffentlich, die wieder mal recht deutlich zeigt, wie die Altherrenrunde um Schüssel zu so Teufelszeugs wie dem Homo-Pakt steht…

From: Dr. Wolfgang Schüssel
Date: Mon, Mar 31, 2008
Subject: [Vertraulich!] gleichgesch. Partnersch.

Lieber Willi!1)
Liebe Freunde!

Trotz aller Bemühungen werden wir der unerfreulichen Entwicklung auf dem Gebiet gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nicht länger Einhalt gebieten können. Das Kind ist sozusagen in den Brunnen gefallen. Der Schaden ist da, aber wir können und müssen ihn, so weit es in unserer Macht steht, begrenzen.

Derzeit sieht es so aus, dass eine standesamtliche Abwicklung unabwendbar ist. Für diesen Fall haben Andreas2) und ich einige strategische Grundsätze erarbeitet, die sicherstellen sollen, dass das moralische Gefüge unserer Republik nicht über Gebühr erschüttert wird:

  1. Einschlägige Amtshandlungen haben im Büro des Standesbeamten abgewickelt zu werden (keinesfalls in einem für ordentl. Trauungen vorgesehenen Festsaal o.ä.)
  2. Die Amtshandlung hat ohne zeremonielle Ausgestaltung zu erfolgen (d.h. keine feierlichen Worte, keine Musik, kein Ringtausch, keine Küsse, keine ausschweifenden Umarmungen etc.).
  3. Die Dauer des Vorgangs soll insgesamt jene ähnlich gearteter Amtshandlungen nicht überschreiten. Als Richtwert erscheinen max. zehn Minuten angemessen.
  4. Nur den unmittelbar beteiligten Personen („Brautpaar“, Trauzeugen) ist Zutritt zu gewähren. Kein „Auflauf“ von Freunden und Verwandten (gegebenenfalls Verweis auf feuerpol. Bestimmungen).
  5. „Brautpaar“ und Trauzeugen sind anzuhalten, in geschlechteradequater und ortsüblicher Straßenkleidung zu erscheinen (unerwünscht ist festliche Kleidung wie Smokings, Brautkleider etc.)
  6. Gleichgeschl. „Trauungen“ erfolgen nur nach Maßgabe verfügbarer Ressourcen. Echten Trauungen zwischen Mann und Frau ist terminlich stets Vorrang einzuräumen.
  7. Ist es dem Standesbeamten aus persönlichen Gründen nicht zumutbar die Amtshandlung zu vollziehen, so darf die Trauung für bis zu 8 Wochen zurückgestellt werden, bis ein anderer Beamter oder ein anderes Standesamt bestimmt wird, wo der Akt vorgenommen werden kann.

Bitte beachtet, dass diese Punkte noch in eine öffentlichkeits- und medienkompatible Form gebracht werden müssen, bevor sie nach außen gehen oder in entspr. Gesetze einfließen. Absolute Vertraulichkeit ist daher geboten.

mfg
Wolfgang Schüssel

 

„Two Fathers“

Gut, dass es noch aufrechte Wächter von Sitte und Moral gibt, in unserem schönen Land. Denn wo falsch verstandene Liberalität und Fortschrittlichkeit im schlimmsten Falle hinführen können, sehen wir hier. Ein ganz übles schwules Propagandavideo. Ein Glück, dass so etwas in Österreich nicht vorstellbar ist. In hundert Jahren nicht:

Flash-Player herunterladen
[Youtube-Video]

Der junge Holländer Terrence singt in der TV-Show „Kinderen voor Kinderen“ über seine beiden Väter, die ihn adoptiert haben (mit engl. Untertiteln).

_________
  1. vermutl. Wilhelm Molterer; Anm. [↑]
  2. vermutl. Andreas Khol; Anm. [↑]


Ähnliche Artikel (autom. generiert): 9/11  • Streichen’s den Vize  • Best of Stellungnahmen zur „Homo-Ehe“

4 Kommentare

  1. 1
    tyndra sagt:

    du hast vergessen: bevor es überhaupt zu diesem unsäglichen, widernatürlichen und ekelerregenden antifestakt kommen kann, haben beide partnerInnen mehrwöchige psychotherapien zu absolvieren. erst mit der bestätigung der therapeutInnen [die selbstverständlich erst von der partei zertifiziert werden] wird es möglich, überhaupt erst an die „verehelichung“ zu denken. schließlich gibt´s ja auch für die richtigen paare die ehevorbereitungskurse, nicht wahr!

    [und wie wärs mit verpflichtenden haushaltsführungs-, koch-, stick- und nähkursen?]

  2. 2
    Hans sagt:

    Tyndra, das geht so nie durch. Das kannst du gleich wieder vergessen. Ich mein, deine Ergänzungsvorschläge sind bestechend – und ganz ehrlich, auch der Wolfi, der Andreas und ich haben bereits Ähnliches erwogen, aber das Binnen-I kriegste da nieee durch! ;-)

  3. 3
    tyndra sagt:

    ich denke jetzt seit heute morgen nach, aber ICH KOMM VERDAMMTNOCHMAL NICHT DRAUF, WER ODER WAS DAS BINNENI SEIN SOLL! *grml*

  4. 4
    Hans sagt:

    Ähem, ich darf mal kurz referieren, bzw. Wikipedia zitieren:

    Als Binnen-I (auch Majuskel-I) bezeichnet man den Buchstaben I, wenn er innerhalb eines Wortes als Großbuchstabe zwischen Kleinbuchstaben vorkommt (Binnenmajuskel). Das Binnen-I soll meist dazu dienen, bei Bezeichnungen von Personengruppen explizit sowohl weibliche als auch männliche Gruppenangehörige einzubeziehen (Splitting), ohne beide Genera ausschreiben oder das generische Maskulinum verwenden zu müssen; beispielsweise in der Form LehrerInnen statt Lehrerinnen und Lehrer.

    Das Binnen-I widerspricht den Regeln der deutschen Rechtschreibung, nach welchen ein Großbuchstabe lediglich am Anfang eines Wortes stehen darf (außer bei kompletter Majuskelschreibweise).

    Die Verwendung einer solchen Schreibvariante erscheint nur in der deutschen Sprache. Neuerdings taucht allerdings im urbanen amerikanischen Slang häufiger die Schreibweise s/he als Zusammenziehung von she und he auf, die einer ähnlichen Intention wie das Binnen-I folgt.

    Für die Genus-Sexus-Problematik, siehe feministische Linguistik.

     

    Hoffe, gehelft zu haben. So eine unrunde Tyndra, das ginge ja gar nicht…

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