Vor Gericht sind alle Menschen gleich

Die vier Schwarzafrikaner brachten ihr Opfer in eine leere Lagerhalle. Dort wurde der 33-jährige Österreicher von ihnen getreten, geschlagen, über den Boden geschleift und mit dem Tod bedroht. Aus dem Protokoll seiner Vernehmung:

Foto: Amnesty International

„Ich wurde mit dem Seil aus dem Fahrzeug gezogen. Alle drei Schwarzafrikaner sind nun auf mich losgegangen und haben mit Fäusten auf mich eingeschlagen und mit den Füßen auf mich eingetreten. Als ich bereits am Boden lag, traten sie weiter auf mich ein. Der Mann, welcher im Fahrzeug neben mir saß, zog mich in die Höhe, zerrte mich in eine Ecke und sagte zu mir „sag dein letztes Gebet und dreh dich nicht um“ (Say your last prayers, and never look back!). Ich habe um Gnade gebeten, er solle meine Familie nicht zerstören. (Don‘t destroy my family!) Er sagte zu mir nur „bete“. Ich habe zu Gott gebetet.“

„Der Mann der im Fahrzeug hinter mir saß, kam nun auch zu mir, hielt etwas in der Hand, ich glaubte es war eine Granate oder Gasgranate. Er fragte mich, kennst du das. (Do you know this?) Ich habe nicht darauf geantwortet. Dieser Mann hat sich wieder von mir entfernt. Alle drei sind jetzt einige Meter hinter mir gestanden, und ich glaubte nun, dass sie jetzt auf mich schießen werden. Der vierte Mann, welcher ebenfalls in der Halle war, er stand jedoch etwas abseits, unterhielt sich mit den anderen Männern. Ich hatte den Eindruck, dass dieser Mann dagegen war.“

„Zwei der Schwarzafrikaner sind zu mir gekommen – ich kann nicht sagen, welche, ich hatte meine Augen geschlossen – und haben mich an meinen Handfesseln in Richtung Tor gezerrt, sodass ich am Boden nachschleifte. Sie haben mich dann auf den Boden gesetzt, mit dem Gesicht zum Fahrzeug. Nach einiger Zeit habe ich mich umgedreht und sah, dass der Fahrer, jener welcher auch vorher das Fahrzeug gelenkt hatte, wieder in das Fahrzeug eingestiegen ist. Er ist mit dem Fahrzeug im Rückwärtsgang auf mich zugefahren und hat mich am oberen Rückenbereich und meinem Genick angefahren, dass ich nach vorne gefallen bin. Dabei habe ich mir den Kopf am Betonboden angeschlagen und habe mir die Verletzung auf meinem Kopf zugefügt. Außerdem hatte ich Schmerzen im Rückenbereich. Jetzt haben sie untereinander geredet […] Sie müssen mich für tot gehalten haben.“

 

 

Die im Auftrag des Gerichts an dem jungen Österreicher durchgeführte Untersuchung ergab:

  • ein „komplexes Bruchsystem im Bereich der oberen rechten Gesichtshälfte, die das Stirnbein, die Augenhöhle und das rechte Jochbein umfasste“
  • außerdem eine Prellung der rechten Stirnhälfte mit Hautabschürfung
  • eine Schwellung des rechten Ober- und Unterlides
  • eine Zerrung der Halswirbelsäule
  • eine Prellung der linken Schulter
  • Prellungen beider Hüften
  • ein Hämatom am linken Oberarm
  • eine Schürfung am Ellbogen
  • Die Geschehnisse in der Lagerhalle haben überdies laut Gerichtsgutachterin zu einem Trauma mit Krankheitswert geführt, das „als schwerer Eingriff in die leibseelische Integrität zu interpretieren und […] einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.“

 

Acht Monate bedingt und geringe Geldstrafen

Justitia

Die Gewalttäter konnten glücklicherweise gefasst werden und waren nach anfänglichem Leugnen aufgrund der erdrückenden Beweislast bald voll geständig. Sie wurden zu 8-monatigen Bewährungsstrafen verurteilt. Mussten für ihre Tat also keinen einzigen Tag im Gefängnis sitzen.

Heute wurde nun weiter bekannt, dass die ebenfalls verhängten Geldstrafen erheblich1) herabgesetzt wurden und die Täter auch beruflich keinerlei2) Konsequenzen zu fürchten haben.

Diese Geschichte ist wahr. Sie hat sich so abgespielt. Nur die handelnden Personen wurden etwas abgeändert: Beim jungen Österreicher in unserer Geschichte handelt es sich in Wahrheit um den Schwarzafrikaner Bakary J. Und bei den vier Gewalttätern um die für seine Abschiebung Folter verantwortlichen österreichischen Polizisten.

Doch das ist egal, denn Justitia ist bekanntlich blind. Vor ihr sind alle Menschen gleich.

ha|ns

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  1. Der Anwalt der Täter wird mit den Worten zitiert, er könne „aus Verschwiegenheitspflicht“ keine Auskunft über den Ausgang des Verfahrens geben. Nur so viel: „Ich habe nicht geweint.“ [↑]
  2. Ihr Vorgesetzter sagt zwar heute: „ich garantiere, dass diese Beamten aufgrund ihres Fehlverhaltens nicht mehr mit Bürgern in Kontakt kommen werden.“ Dumm nur – für die meisten Garantien gilt: Nach spätestens drei Jahren sind sie nichts mehr wert. [↑]

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